víaDanza aktuell

Einreisebestimmungen in Zeiten von Corona

In Zeiten von Corona sind wir weiterhin abhängig von Verordnungen und Bestimmungen staatlicher Institutionen zur Einreise in die Länder, die unsere Reiseziele sind.

Derzeit gibt es aktuell zu unseren Reisedestinationen nach Kuba, Spanien und Portugal keinerlei Einschränkungen hinsichtlich Impfstatuts, Genesen oder Testverfahren.

Momentan ist bei der Einreise nach Kuba online eine Erklärung zum Gesundheitszustand  („D’Viajeros“) abzugeben, was jedoch erst frühestens 48 Stunden vor Antritt der Reise möglich ist. Außerdem muss auf Anfrage der Nachweis einer Krankenversicherung vorgelegt werden können, der die Kosten einer COVID-19-Behandlung abdeckt.

 

Allgemeine Hinweise und Hygienevorschriften zu COVID 19

Beim Hinflug mit Zwischenlandung in Madrid gelten die Spanischen Bestimmungen. Aktuell sind bei der Einreise aus Deutschland keinerlei Impfnachweise oder negative PCR-Tests erforderlich.

Bei der Rückreise aus Kuba mit Zwischenlandung in Madrid ist die Vorlage des EU Covid Zertifikates erforderlich oder aber ein Nachweis zur Genesung nach einer Covid Infektion.

Falls ein solches Zertifikat nicht vorgelegt werden kann, ist ein Schnelltest (bis 24 Stunden vor Abflug) oder ein PCR Test (bis 72 Stunden Abflug) bei der Ausreise vorzulegen. Diese Tests werden von den kubanischen Gesundheitsbehörden durchgeführt und selbstverständlich würde unser Team in Kuba dies organisatorisch regeln.


Aktuelle Informationen zu víaDanza Reisen und Corona

1. Buchen ohne Risiko

víaDanza Reisen sind klassische Pauschalreisen, d.h. sollten sich nach Ihrer Buchung die bis dahin bekannten Ein-/Ausreisebestimmungen oder Quarantänevorschriften Ihres Reiseziels zu Ihren Ungunsten ändern, können Sie kostenfrei stornieren oder kostenlos auf ein anderes Reiseziel umbuchen. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir dann selbstverständlich zurück.

Sofern in einem Reiseziel bis ca. 21 Tage vor Reiseantritt Quarantänebestimmungen des Urlaubslandes oder Grenzschließungen einen Urlaub nicht möglich machen, werden wir Ihre Reise absagen müssen. Auch in diesem Fall erstatten wir bereits geleistete Zahlungen selbstverständlich zurück.

Ihre Zahlungen sind dabei durch den Reisepreis-Sicherungsschein unserer Insolvenzversicherung abgesichert. Voraussetzungen zum Antritt der Reise, wie etwa der Nachweis von Tests, Quarantäne-Bestimmungen, auszufüllende Ein- und Ausreiseformulare etc., berechtigen nicht zu einem kostenfreien Rücktritt von der Reise, wenn diese Bestimmungen bei Ihrem Buchungsdatum bereits bekannt waren.

Deshalb bitten wir Sie, sich unbedingt vor der Buchung über die aktuellen Reisebeschränkungen für Ihr ausgewähltes Reiseziel zu informieren.
RKI >
Auswärtiges Amt >

2. Fluggastbeförderung

Bei der Reisebuchung setzen wir voraus, dass die Bestimmungen der Fluggesellschaften für die Beförderung von Fluggästen bekannt und akzeptiert sind. 

3. Versicherungsschutz im Krankheitsfall

Bei den optionalen Reiseversicherungen unseres Versicherungspartners Allianz Travel sind darüber hinaus alle Schadensereignisse im Zusammenhang mit einer Pandemie inkludiert! Sie gelten ausdrücklich auch im Pandemie-Fall, somit ist auch die Erkrankung an COVID-19 ein versichertes Ereignis im Sinne der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bzw. der Reiseabbruch-Versicherung.


Link-Tipp: Reisen und Covid

DER stellt ein Informationsportal rund um Urlaubsreisen während COVID-19 zur Verfügung

Zum DER-Reisemanager >



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